Das Präsidium des Fußball-Landesverbandes Brandenburg hat in Abstimmung mit seinen Kreisen und dem Krisenstab beschlossen, mit dem Spielbetrieb in allen Altersklassen vorzeitig in die Winterpause zu gehen. Damit werden ab sofort bis zum 31.12.2021 keine Spiele mehr durchgeführt und alle bis dahin angesetzten und noch nicht absolvierten Pflichtspiele durch den Verband abgesetzt.
Der Verband stuft eine ordnungsgemäße Durchführung des Spielbetriebes und der damit einhergehenden kurzfristigen Organisation zur Einhaltung der 2G-Regelung durch die Vereine als unzumutbar ein.
„Zunächst bleibt festzustellen, dass uns die Möglichkeit gegeben war, unter veränderten Rahmenbedingungen in allen Altersklassen und Spielebenen des Verbandes, den Fußballsport auch weiter betreiben zu dürfen. Dennoch kann ich hierzu meine Enttäuschung nicht verbergen, dass wiederum eine Entscheidung der politischen Ebene getroffen worden ist, ohne den Verband im Vorfeld mit einzubeziehen bzw. Gehör zu verschaffen. Bedingt durch die Kurzfristigkeit, ab der diese Maßnahmen gelten, ist der erlaubte Spielbetrieb erschwert, was auf den unterschiedlichen Impfstatus auch von Spieler*innen und Schiedsrichter*innen zurückzuführen ist. Für die fast 100.000 Mitglieder und den vielen weiteren ehrenamtlichen Unterstützern, die Woche für Woche das Training und für die Wochenenden die Spiele organisieren, ist es mit dieser kurzen Vorlaufzeit zum anstehenden Spielwochenende weder möglich noch verantwortbar, die nunmehr geltenden Bestimmungen im jetzigen Status quo umzusetzen bzw. diese Hürde auf die Vereine zu übertragen. Berechtigte Nachfragen stehen im Raum, klärende Erläuterungen fehlen und es ist schlicht und ergreifend unzumutbar, es durch die ehrenamtlich geführten Vereine in der Kürze der Zeit bestimmungsgerecht und vertretbar umzusetzen. Dieser Sorge sind wir uns bewusst, gleichwohl darüber noch die Sorge über die Gesundheit der Menschen und der gemeinsame harte Kampf gegen den Virus steht!“, sagt FLB-Präsident Jens Kaden.
Ein etwaiger Trainingsbetrieb unter den in der aktuellen Eindämmungsverordnung genannten 2G-Bedingungen steht den Vereinen frei. Grundsätzlich müssen Betreiber*innen von Sportanlagen gemäß den §§ 7 und 18 die Zutrittsgewährung nach der 2G-Regelung gewährleisten. Ausnahmen bilden geimpfte und genesene Personen und Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können, sofern sie die 2G-Regel nicht erfüllen, alternativ einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen. Hier genügt auch der für den Schulbesuch durchgeführte Corona Test als Nachweis. Alle Personen ab 18 Jahren, welche die 2G-Regel NICHT erfüllen, Trainer, Eltern, Funktionäre, Schiedsrichter eingeschlossen, haben keinen Zutritt auf die Sportanlage.
Der Spielbetrieb wird, abhängig von den jeweiligen Rahmenterminkalendern auf Landes- und Kreisebene im Januar bzw. Februar wieder starten, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen. Gegebenenfalls auch mit der erforderlichen 2G-Regelung, sofern diese zu diesem Zeitpunkt noch Bestand haben wird.
Damit einhergehend appelliert der Fußball-Landesverband Brandenburg nochmals eindringlich an alle Personen, für die es eine Impfempfehlung gibt, innerhalb aber auch außerhalb des Brandenburger Fußballs, sich impfen zu lassen. Jede einzelne Impfung zählt! Nutzen Sie die Zeit der „Fußballpause“, um sich und andere zu schützen, aber auch damit bessere Voraussetzungen für den zukünftigen Spielbetrieb zu schaffen. Nur gemeinsam, mit Verständnis und Solidarität, wäre ein weiterer großer Schritt zur Bekämpfung dieser Pandemie getan!
Quelle: flb.de