Liebe Vereinsmitglieder,
hiermit laden wir Sie/euch zur Mitgliederversammlung des Kalenderjahres 2022 ein.
Datum | Ort |
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Mittwoch, 11. Mai 2022 | 19 Uhr | Vereinsheim „Babickstübl“ |
Vorläufig feststehende Punkte der Tagesordnung laut Satzung sind:
Satzungsänderung zu § 17:
§17 Ehrenrat
10) Sollte der Vorstand vorübergehend nicht handlungsfähig sein, in dem sich der besetzte Vorstand bei Entscheidungen blockiert oder ein allein agierender Vorstand für eine Entscheidung vorübergehend nicht anwesend ist, tritt der Ehrenrat in seiner Gesamtheit an die Stelle eines Vorstandsmitgliedes und führt die Entscheidung herbei bzw. handelt für den Verein.
11) Ist der Vorstand nicht nur vorübergehend nicht handlungsfähig (z.B. dauerhafte Blockade eines mehrfach besetzten Vorstandes, längerfristige Krankheit eines alleinig agierenden Vorstandes oder Rücktritt des zuletzt agierenden Vorstandes etc.) übernimmt der Ehrenrat die internen Entscheidungsbefugnisse wie ein weiteres Vorstandsmitglied oder delegiert diese Aufgabe an ein Vereinsmitglied, welche diese Interimsmaßnahme, zeitlich, fachlich und organisatorisch ausfüllen kann. Im Außenverhältnis wird ein Mitglied des Ehrenrates bzw. des Vereins benannt, welches den Verein als Vorstand vertritt. Gemäß § 13 der Satzung ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Neuwahl eines Vorstandes ein zu berufen. Die ordentlich bestellten Vorstandsmitglieder haben kein Widerspruchsrecht zu diesem Antrag.
Sportliche Grüße
Jens Wiedenhöft und Holger Mattern
Vorstand – Germania Schöneiche